Schulärztliche Kontrolle
Die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Untersuchungen finden wie folgt statt:
- Vor dem 1. Kindergartenjahr in Verantwortung der Eltern durch den Hausarzt (Kosten sind durch die Krankenkasse gedeckt.
- In der 5. Primar- und der 2. Sekundarklasse durch die Schulärzte
In unserer Schulgemeinde führen die zwei Schulärzte Dr. A. Bonfiglio und Dr. med. Wasem-Schorr diese Untersuchungen in ihren Arztpraxen durch. Sie werden durch die Lehrperson Ihres Kindes frühzeitig über Datum und Zeit dieser schulärztlichen Prüfung informiert, damit Sie Ihr Kind auf Wunsch begleiten können.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, die Kontrolle beim Ihrem Haus- oder Kinderarzt oder Ärztin auf eigene Kosten durchführen zu lassen.
Zahnärztliche Kontrolle
Einmal jährlich finden die gesetzlich vorgeschriebenen Zahnkontrollen statt. Die Eltern haben in Langnau die Wahl zwischen zwei Schulzahnärzten. Die Kosten für die Untersuchung gehen zu Lasten der Schule. Die allfälligen Behandlungskosten gehen zu Lasten der Eltern. Die Kinder werden direkt vom Zahnarzt zur Kontrolle aufgeboten. Das Ergebnis wird in einem Zahnkontrollheft eingetragen.
Selbstverständlich können die Kinder auch bei einem Privatzahnarzt untersucht werden. Die Kosten gehen dann allerdings vollumfänglich zu Lasten der Eltern. Die Zahnkontrollhefte werden in diesem Fall den Eltern zugestellt oder können vor der Konsultation im Sekretariat bezogen werden.
Zahnhygiene
Die Zahnpflegehelferinnen instruieren die Kinder während der ganzen Schulzeit vom Kindergarten bis und mit Oberstufe über die richtige Zahnpflege.